AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der kdrOil,
(im folgenden kdrOil genannt)
Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der kdrOil und ihren Kunden/Käufern über den Verkauf und die Lieferung von Brennstoffprodukten. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausdrücklich auch für das Streckengeschäft, soweit kdrOil der Verkäufer ist.
§ 1 – Allgemeine Vertragsbedingungen
Ausschließliche Geltung.. Der Käufer erkennt an, dass für alle bestehenden und zukünftigen Kaufverträge über und mit der kdrOil ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (die „Bedingungen“) gelten. Eigene Einkaufsbedingungen des Käufers werden durch kdrOil nicht anerkannt und hiermit ausdrücklich zurückgewiesen. Das Gleiche gilt für Abschlussbedingungen von Vermittlern.
Vertragsinhalt. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der schriftlichen Verkaufsbestätigung von kdrOil zusammen mit diesen Bedingungen. Mündliche Nebenabsprachen sind ohne schriftliche Bestätigung durch kdrOil unwirksam. Die Geltung dieser Vertragsbedingungen ist unabhängig von einer etwaigen weiteren schriftlichen Vereinbarung hierüber. Sie gelten in jedem Fall. Diese AGB´s sind sämtlichen Käufern per Fax, E-Mail und Post übersandt worden und hängen im Übrigen in den Geschäftsräumen der kdrOil aus und sind in ihrem Internet-Auftritt nochmals veröffentlicht.
§ 2 – Lieferung
Lieferumfang/Lieferpflichten. Die Lieferung erfolgt innerhalb der vereinbarten Lieferzeit nach Wahl von kdrOil. Umfasst die Lieferzeit mehrere Monate, wird kdrOil sich bemühen, in monatlich ungefähr gleichen Margen zu liefern, wenn sich aus den Umständen des Kontraktes ergibt, dass der Käufer daran ein Interesse hat. kdrOil wird vorrangig versuchen, mit dem Käufer die Liefermodalitäten einvernehmlich im Vorhinein abzustimmen. Dabei ist kdrOil zur Lieferung nur im Rahmen bestehender Kapazitäten und unter Berücksichtigung vorher erteilter Versandaufträge weiterer Kunden verpflichtet. kdrOil ist zu Teillieferungen berechtigt. Hat kdrOil mehrere Parallel-Verträge mit dem Kunden geschlossen, bestimmt kdrOil die Reihenfolge ihrer Erfüllung nach billigem Ermessen. kdrOil ist jederzeit berechtigt, eine qualitativ gleichwertige Ware zu liefern, verpflichtet sich aber, jederzeit Ware mit gleichem oder – soweit nicht lieferbar – besserem Qualitätsstandard zu bringen.
Liefert kdrOil im Streckengeschäft direkt vom Produzenten, hat der Käufer die Lieferung entsprechend den Produktionsvorgaben des Lieferwerks abzunehmen, wenn dem Käufer die Tatsache der Lieferung aus der Produktion bekannt ist. Nach Wahl von kdrOil kann diese andere Lieferanten benennen; Frachtteuerungen sind, soweit angemessen, auf Nachweis von kdrOil zu erstatten.
Selbstbelieferungsklausel. Im Falle wesentlicher Änderungen des Ein- oder Verkaufspreises ist kdrOil unabhängig von anderen Rechten und Ansprüchen aus dem Vertrag und abweichend von § 313 BGB auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Über eine fehlende eigene Lieferfähigkeit wird kdrOil den Käufer unverzüglich informieren. Im Falle der Erklärung des Rücktritts wird kdrOil etwaige Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Der Rücktritt liegt in jedem Fall in der Erklärung, dass nicht weiter geliefert wird.
Herausgabe an Dritte. Herausgabe an Dritte, insbesondere Spediteure, erfolgt nur gegen Vorlage von auf das Liefergut ausgestellte Freistellungsscheine unter Nachweis der Identität zwischen Abforderung und Freistellungsschein, insbesondere im Hinblick auf die abgeforderte Menge und Vorlage der Vertragsnummer und Lagereferenz.
Lieferzeiten. Bei der Lieferzeit bedeutet
„sofort‘: binnen 3 (drei) Arbeitstagen (bei Schiffsverladungen binnen 5 (fünf) Arbeitstagen)
„prompt‘: binnen 10 (zehn) Arbeitstagen
„ratierlich‘: Lieferung in ungefähr gleichgroßen Raten
Dabei wird der Tag des Vertragsabschlusses nicht mitgerechnet. „Arbeitstage“ im Sinne dieser Bestimmungen sind die Werktage von Montag bis Freitag, mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Verlade- oder Versandort sind.
Andienungsrechte kdrOil. kdrOil kann die Ware jederzeit nach Wahl zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der Lieferzeit andienen. Die Andienung muss mindestens 5 (fünf) Arbeitstage vor dem vorgesehenen Verladetag erfolgen. Das gilt entsprechend für Abnahmeverpflichtungen; der Käufer muss hier wenigstens 5 (fünf) Tage vor beabsichtigter Abnahme diese ankündigen.
Versandauftrag. Der Käufer muss mindestens 5 (fünf) Arbeitstage vor dem gewünschten Liefertermin Versandauftrag erteilen. Erteilt der Käufer nach erfolgter Andienung nicht innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen (bei sofortiger Lieferung nicht innerhalb von 2 (zwei) Arbeitstagen) Versandauftrag, so kann kdrOil nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist
weiterhin Erfüllung nebst Schadenersatz wegen Verspätung verlangen,
ederzeit von dem Vertrag oder dessen noch unerfülltem Teil zurücktreten und Schadenersatz verlangen
oder
Schadenersatz statt der Leistung oder stattdessen sofortige Zahlung gegen Aushändigung eines eigenen Lieferscheins oder eines vom Lagerhalter ausgestellten Lieferscheins verlangen.
Erteilt der Käufer nicht fristgerecht einen ausführbaren Versandauftrag, so lagert die für ihn bestimmte Ware auf seine Kosten und Gefahr bei kdrOil oder aufgrund Einlagerung durch kdrOil bei einem Dritten; darüber hinaus ist kdrOil berechtigt, die Lieferung um ebenso viele Arbeitstage, wie der Käufer im Rückstand war, zuzüglich einer angemessenen Dispositionszeit hinauszuschieben. Hat der Käufer bei Geschäften auf Abruf bis zum Ende der Lieferzeit keinen ausführbaren Versandauftrag erteilt, so stehen kdrOil ebenfalls die vorstehenden Rechte zu. Im Falle ratierlicher Lieferung erlischt die Lieferverpflichtung jeweils zum Ende eines Teilzeitraums (in der Regel eines Monats), wenn bis zum Monatsletzten die jeweilige Teilrate vom Kunden nicht abgerufen worden ist.
Nachfrist. Die Nachfristen müssen mindestens betragen:
bei Verkäufen „per sofort‘ mindestens 2 (zwei) Arbeitstage,
bei Verkäufen auf eine längere Frist als „sofort‘ bis einschließlich „prompt‘ mindestens 3 (drei) Arbeitstage,
bei Verkäufen auf eine längere Frist als „prompt‘ mindestens 5 (fünf) Arbeitstage.
Selbsthilfeverkauf und Preisfeststellung. Verlangt kdrOil Schadenersatz statt der Leistung, so kann kdrOil die Schadenfeststellung u. a. durch Selbsthilfeverkauf oder Preisfeststellung durch einen anerkannten Dritten bewirken. Dabei ist Selbsteintritt beim Selbsthilfeverkauf zulässig. Für die Preisfeststellung gilt der 1. (erste) Werktag nach Ablauf der Nachfrist als Stichtag.
Lieferungsverzögerungen. kdrOil wird sich stets und immer um die Einhaltung der vereinbarten Liefertermine und -zeiten bemühen. Im Falle einer erheblichen Leistungserschwerung im In- oder Ausland ist kdrOil jedoch von der Einhaltung der vertraglichen Liefertermine und -zeiten entbunden. Eine erhebliche Leistungserschwerung betrifft insbesondere Ereignisse höherer Gewalt und Naturereignisse (z. B. Hoch- und Niedrigwasser, vereiste Flüsse, Verzögerung bzw. Vernichtung der Ernte etc.) und zwar unabhängig davon, aus welcher Sphäre und aus welchem Glied der Lieferkette die Erschwernis entstand. Dazu gehören folglich auch nachträglich auftretende Aus- und Einfuhrbeschränkungen, ernstliche Schwierigkeiten beim Rohstoffbezug, Betriebsstörungen von Lieferanten oder Spediteuren (z. B. Maschinenruch, Brand, Streik oder streikähnliche Maßnahmen, Ausnahmezustände oder ernstliche Verlade- und/oder Transportschwierigkeiten).
Folgen bei Lieferverzögerungen. Im Falle einer erheblichen Leistungserschwerung ist kdrOil berechtigt,
umgehend entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten
oder
die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer der Leistungserschwerung von bis zu 5 (fünf) Monaten hinauszuschieben („Verlängerungsfrist“).
kdrOil wird sich dabei nach Kräften bemühen, innerhalb der Verlängerungsfrist eine der vereinbarten Ware gleichwertige Ware zu liefern oder durch gleichwerte Ware aus Drittquellen zu ersetzen. Nach Ablauf der Verlängerungsfrist kann der Vertrag auf Wunsch jeder Partei aufgehoben werden. Ist das weitere Festhalten an dem Vertrag schon während des Laufes der Verlängerungsfrist für eine der Parteien unzumutbar, kann diese vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen. kdrOil wird den Käufer über die voraussichtliche Dauer der Verlängerungsfrist so schnell als möglich informieren und fortdauernd unterrichtet halten.
Widerrufsrecht. Sie können den Kaufvertrag innerhalb der nächsten 14 Tage widerrufen. Der Widerruf ist nur zulässig, wenn die Ware in einen leeren und gereinigten Behälter gefüllt worden ist und es somit zu keiner Vermischung der Ware kommen konnte. Ihr Widerruf muss eine Begründung auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache erfolgen.
§ 3 – Transport/Verladung/ Verpackung und Gefahrtragung
Wahlrecht der kdrOil. Hat der Käufer keine Bestimmung getroffen, wählt kdrOil Beförderungsweg und Beförderungsmittel für das Liefergut. kdrOil wird dabei die Interessen des Käufers angemessen berücksichtigen. kdrOil steht nicht dafür ein, dass in jedem Fall die billigste Verfrachtung erfolgt.
Eisenbahnsendungen. Bei Eisenbahnsendungen ist kdrOil berechtigt, unter Anzeige an den Käufer die Verladung an dessen eigene Adresse vorzunehmen.
Schiffssendungen. kdrOil ist nicht verantwortlich für die Nichtverladung mit zugesagtem Schiff, falls die Reederei andere Dispositionen für das Schiff getroffen hat.
Verladezeit. Die Verladung der Ware erfolgt innerhalb der von kdrOil angegebenen Arbeitszeiten. Sämtliche Kosten, die durch Verzögerungen bei der Verladung entstehen, welche nicht durch kdrOil zu vertreten sind, wie insbesondere Liegegelder oder Anfahrkosten, gehen zu Lasten des Käufers. Ansonsten gelten die jeweils vereinbarten Lieferbedingungen.
Abnahme durch Käufer. Wird die Ware durch vom Käufer gestellte Fahrzeuge abgenommen, so haben diese innerhalb der von kdrOil angegebenen Arbeitszeiten und entsprechend den Erfordernissen der Betriebsverhältnisse, gegebenenfalls auch in mehreren Schichten, die kdrOil-Produkte entgegen zu nehmen. Ist eine den Betriebserfordernissen entsprechende Empfangnahme mit eigener Mannschaft des Käufers nicht möglich, so bemüht sich kdrOil berufsmäßige Arbeitskräfte auf Kosten des Käufers zu stellen.
Abnahme durch Dritte. Wird die Ware im Auftrage des Käufers durch einen Dritten (insbesondere Spediteur oder Frachtführer) abgenommen, so sind die an „Order“ ausgestellten und/oder in Blanco-Konnossemente oder Ladescheine kdrOil auf Verlangen auszuhändigen.
Gefahrtragung. Die Ware reist auf Gefahr des Käufers, es sei denn, es ist im Einzelfall eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen. Mit unbeanstandeter Abnahme der Ware durch den Käufer oder einen Dritten endet jede Haftung von kdrOil wegen nicht sachgemäßer Verpackung oder Verladung.
Geeignetes Transportmittel. Der Käufer stellt geeignete Transportmittel zur Verfügung. kdrOil ist nur verpflichtet, auf geeignete Transportmittel zu verladen. Das Transportmittel gilt nur dann als geeignet, wenn es bei der Beladung, während des gesamten Transports und bei der Entladung alle gesetzlichen Anforderungen oder sonstigen Vorschriften erfüllt. kdrOil ist berechtigt, ein ungeeignet erscheinendes Transportmittel zurückzuweisen und die Lieferung unter Verwendung von Transportmitteln eines Dritten auf Kosten des Käufers zu bewirken.
§ 4 – Qualität/Zusicherung/Muster
Keine Zusicherung von Eigenschaften. kdrOil liefert Ware von handelsüblicher Beschaffenheit. Die Zusicherung einer Eigenschaft liegt nur vor, wenn kdrOil die Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich garantiert hat.
Muster. Wird nach Muster gekauft, so gilt dasselbe nur als Typenmuster. Der Käufer kann keine Gewährleistung verlangen, wenn die gelieferte Ware nicht dem Muster entspricht.
Zulässige Gewichtsschwankungen. Die vereinbarte Menge kann von kdrOil um 5 % unter- oder überschritten werden; hiervon sind 2 % zum Kontraktpreis und bis zu weitere 3 % zum Tagespreis zu verrechnen. Für die Ermittlung des Tagespreises ist der Tag der Versendung maßgeblich.
Das lieferwerkseitig festgestellte Gewicht ist maßgebend. Bestimmungen über Probeentnahmen. ine Probeentnahme erfolgt nur am Versandort und auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers sowie auf seine Kosten durch einen sachverständigen, vereidigten Probenehmer. Der Käufer hat kdrOil den Wunsch nach Entnahme einer Probe rechtzeitig, spätestens bei Erteilung des Versandauftrages, mitzuteilen. Maßgeblichkeit der Probe. Ist eine Probeentnahme erfolgt, so ist diese für die Feststellung der Beschaffenheit der Ware maßgebend. In allen sonstigen Fällen ist die vom Lieferwerk gezogene Werksprobe maßgebend.
§ 5 – Untersuchungspflichten
Untersuchungs- und Unterrichtungspflicht. Der Empfänger hat die Ware – ggf. durch seine Erfüllungsgehilfen, insbesondere Spediteure – vor ihrer Annahme/ Quittierung sofort sorgfältig und vollständig zu untersuchen. Beanstandungen hat der Käufer kdrOil sofort schriftlich oder fernschriftlich mit detaillierter Begründung mitzuteilen. Die beanstandete Ware ist in den Versandbehältnissen am Ort zu belassen, damit kdrOil die Berechtigung der Beanstandung überprüfen kann (Beweissicherung).
Ersatzlieferung. Bei berechtigter, form- und fristgerechter Beanstandung ist kdrOil zunächst berechtigt, die mangelhafte Ware zurückzunehmen und durch eine vertragsgemäße Ware auf eigene Kosten zu ersetzen. Schlägt die Ersatzlieferung durch kdrOil fehl, kann der Käufer den Kaufpreis mindern. Diese Ansprüche verjähren in einer Frist von 1 (einem) Jahr ab Ablieferung der Waren, selbst wenn allfällige Mängel erst später entdeckt werden.
Abnahme durch Verarbeitung und Weiterversand. Der Käufer hat vor Verarbeitungsbeginn rechtzeitig zu klären, ab die gelieferte Ware für die von ihm beabsichtigten Zwecke, insbesondere eine Weiterverarbeitung, geeignet. Mit Beginn der Be- und Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware mit anderen Sachen gilt die gelieferte Ware vom Käufer als vertragsgemäß genehmigt. Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind danach ausgeschlossen. Dies gilt entsprechend bei Weiterversand der Ware vom ursprünglichen Bestimmungsort.
§ 6 – Haftung
Haftungsumfang. Im Falle einer jeglichen Pflichtverletzung – gleich, ob vorvertraglich, vertraglich oder außervertraglich – haftet kdrOil auf Schadenersatz und Aufwendungsersatz – vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen – nur im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. kdrOil haftet in keinem Fall für von Hilfspersonen verursachte Schädigungen.
Haftungsbegrenzungen. Außer im Fall von Vorsatz ist die Haftung von kdrOil der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden bis maximal zur Höhe des mit kdrOil vereinbarten Kaufpreises beschränkt. Für Verzögerungsschäden haftet kdrOil nur in Höhe von bis zu 5 % des mit kdrOil vereinbarten Kaufpreises.
Folgeschäden. Die Haftung für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Das gilt nicht bei Vorsatz.
Verjährung. Sämtliche Schadenersatz-ansprüche gegen kdrOil, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr seit Ablieferung der Sache an den Käufer, im Fall der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang.
§ 7 – Preise, Zahlungsmodalitäten, Steuern und Zölle
Preiserhöhung. kdrOil ist berechtigt, den Preis nachträglich um zusätzliche nachgewiesene Gestehungskosten, insbesondere erhöhte Abgaben und Energiekosten oder Versicherungsprämien – sowie Erschwerniszuschläge oder länger zugefrorenen Flüssen zu erhöhen. Das gilt auch für nachträgliche hoheitliche oder behördliche Anordnungen, die kdrOil neue weitergehende Verpflichtungen auferlegen, und die bei Vertragsschluss noch nicht bekannt, jedenfalls noch nicht angeordnet waren.
Frachtfrei. Soweit nicht ausdrücklich, z. B. in den jeweiligen Lieferbedingungen, etwas anderes vereinbart worden ist, hat der Käufer zusätzliche Frachtkosten sowie insbesondere über die handelsübliche Verpackung hinausgehende Verpackungskosten, Nebengebühren, öffentliche Abgaben und Zölle zu tragen.
Verbrauchssteuer und Zoll. Bei Lieferungen, die der Verbrauchssteuer oder den europäischen Zollbestimmungen unterliegen, bestätigt der Käufer sowohl für sich, als auch für vom Käufer gegebenenfalls eingeschaltete andere Empfänger zum Zeitpunkt der Übernahme von Warenlieferungen, die nach der Maßgabe des Gesetzgebers vorgeschriebenen Regelungen und Zollvorschriften nach der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften, die durch Fehlverhalten seitens der Empfänger von Waren entstehen und für die kdrOil durch die gesamtschuldnerische Haftung seitens der Finanzbehörden haftbar gehalten wird, wird kdrOil die dann fällige Steuer zuzüglich der darüber hinaus entstehenden weiteren Kosten an den Käufer weiterbelasten. Dies trifft insbesondere bei Lieferungen unter Steueraussetzung an Steuerlager zu, was die schriftlich vom Käufer bestätigte Verbrauchssteuernummer und eine gültige Lizenz zum Bezug von verbrauchssteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung voraussetzt. Sollte zum Zeitpunkt des Transportes oder der Auslieferung an den Käufer oder dem von ihm eingeschalteten Empfänger die o. a. Lizenz seitens der Behörden entzogen worden sein, ist kdrOil berechtigt, die fällige Steuer nach dem Regelsteuersatz ohne steuerliche Entlastung an den Käufer weiterzuberechnen.
Steuern. lle vereinbarten Preise verstehen sich unversteuert, d. h. zuzüglich der jeweils gültigen Energie- und Mehrwertsteuer sowie sonstiger anfallender Steuern, soweit nicht konkret anderweitig ausgewiesen.
Kein Skonto. Bei Lieferung von kdrOil-Produkten, die mit einer Steuer, Abgabe oder ähnlichem belastet sind, ist der jeweilige Steuer- oder Abgabebetrag netto, das heißt ohne Skontoabzug zu zahlen.
Wechsel und Schecks. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber, Wechsel außerdem nur dann angenommen, wenn im Vertrag Wechselzahlung zulässig ist. Bei vereinbarter Wechselzahlung müssen die dem Käufer von kdrOil übersandten Wechsel spesenfrei innerhalb von sieben Tagen vom Datum der Zusendung an mit Akzept und Bankdomizil versehen wieder bei kdrOil eingegangen sein. Diskontspesen, Wechselspesen und Verzugszinsen sind stets sofort zahlbar.
Fälligkeit. Zahlt der Käufer bei Fälligkeit nicht, so gerät er dadurch ohne Mahnung in Verzug, es sei denn er weist unverzüglich nach, dass er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat.
Verzugszinsen. Der Verzugszinssatz beträgt 12 %. kdrOil kann einen weitergehenden Schaden geltend machen.
Verrechnung, Zurückbehaltungsrecht. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder Verrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden sind nur zulässig, soweit diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Keine Inkassoberechtigung. Vertreter oder Angestellte von kdrOil sind ohne besondere schriftliche Vollmacht nicht inkassoberechtigt.
§ 8 – Weitergehende Vereinbarungen
Ausführungsverweigerung. kdrOil ist berechtigt, die Ausführung eines Kaufs zu verweigern, wenn
a) sich der Käufer mit der Abnahme der Lieferung oder mit der Zahlung aus diesem oder einem anderen mit einer kdrOil-Gesellschaft geschlossenen Vertrag im Rückstand befindet.
b) ernstliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft des Käufers auftreten oder
c) das Unternehmen des Käufers liquidiert oder auf einen Wettbewerber von kdrOil übertragen wird.
kdrOil ist in diesen Fällen zudem berechtigt, von dem Käufer unter Setzung einer Frist Vorauszahlung oder die Stellung einer mit kdrOil abgestimmten Bankgarantie oder gleichwertiger Sicherheit zu verlangen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist kdrOil nach eigener Wahl berechtigt, ohne jegliche Ersatzpflicht von dem gesamten Vertrag oder dessen noch unerfülltem Teil zurückzutreten. Im Fall a) dieser Bestimmung werden die gesamten Forderungen aller kdrOil-Gesellschaften gegen den Käufer sofort fällig, auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben oder wenn sie gestundet waren.
Vorkasse. kdrOil ist jederzeit berechtigt, gegen Andienung verladebereiter Ware Vorauskasse oder angemessene Sicherheit zu verlangen.
Abtretung. Die vertragsschließende kdrOil-Gesellschaft ist berechtigt, vertragliche Rechte und Verpflichtungen auf eine andere Gesellschaft der kdrOil-Gruppe abzutreten.
§ 9 – Eigentumsvorbehalt
Eigentumsvorbehalt. Alle gelieferten Waren („Vorbehaltsware“) bleiben das Eigentum von kdrOil bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderung, aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen.
Eigentum an Weiterverarbeitungen. Bei Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware bleibt der Eigentumsvorbehalt gemäß Ziffer 9.1 bestehen. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht kdrOil das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt das Eigentum von kdrOil durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für kdrOil. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware.
Weiterveräußerung durch Käufer. Der Käufer ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes und solange er nicht im Verzug ist, berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder mit anderen Sachen zu verbinden oder sonst einzubauen. Verpfändungen und Sicherungsüber-eignungen sind unzulässig, jedenfalls gegenüber kdrOil unwirksam. Stundet der Käufer seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen kdrOil sich das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten hat; jedoch ist der Käufer nicht verpflichtet, sich auch das Eigentum hinsichtlich der gegenüber seinem Abnehmer erst künftig entstehenden Forderung vorzubehalten.
Forderungsabtretung und -einziehung. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von kdrOil an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an kdrOil ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. kdrOil ermächtigt den Käufer widerruflich, die an kdrOil abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung von kdrOil einzuziehen. kdrOil darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
Hinweispflicht. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich auf das Eigentum von kdrOil hinweisen und kdrOil hierüber informieren, um kdrOil die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, kdrOil die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
Verwertungsfall. Tritt kdrOil bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (der „Verwertungsfall“), ist kdrOil berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
Freigabe. kdrOil wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach Wahl freigeben, soweit ihr Wert in Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt.
§ 9 – Erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt
1. Saldoklausel
Das Eigentum an der gelieferten Ware hält sich kdrOil bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag und der gesamten Geschäftsverbindung, einschließlich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel vor. Dies gilt auch für alle künftigen Lieferungen und zwar auch für den Fall, das sich kdrOil hierauf nicht stets ausdrücklich beruft.
Für den Fall, dass sich der Vertragspartner vertragswidrig verhält, ist kdrOil berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen und zurückzunehmen.
2. Mitwirkungspflicht des Käufers
Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer kdrOil unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Vorbehaltsware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Der Käufer ist verpflichtet, gegenüber kdrOil alle Angaben zu machen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für eine Abwehr der Eingriffe der Dritten insbesondere für die Abwehr im Wege der Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO erforderlich sind. Soweit der Dritte kdrOil die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO nicht erstattet, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall.
3. Bearbeitung, Verarbeitung und Vermischung
Durch Verarbeitung der Vorbehaltswaren erwirbt der Käufer kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Besteller erfolgt stets unentgeltlich Namens und im Auftrag von kdrOil. Sollte der Eigentumsvorbehalt dennoch durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind sich kdrOil und der Käufer schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf kdrOil übergeht. kdrOil nimmt die Übereignung hiermit an. Der Käufer bleibt unentgeltlicher Verwahrer dieser Sachen. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, nicht kdrOil gehörenden Waren verarbeitet wird, erwirbt kdrOil das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungsendbetrages der Vorbehaltsware zu dem anderer bearbeiteten Gegenstände im Zeitpunkt der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer kdrOil regelmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Allein- oder Miteigentum für kdrOil unentgeltlich verwahrt.
Zur Sicherung der Forderungen von kdrOil gegen den Käufer tritt dieser auch solche Forderungen an kdrOil ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen, die Abtretung nimmt kdrOil hiermit an.
4. Vorausabtretung
Der Käufer ist dazu befugt, die Vorbehaltsware im normalen und ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt dieser bereits hiermit an kdrOil ab und zwar in Höhe des Rechungsendbetrages einschließlich Umsatzsteuer der Forderung von kdrOil. Die Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Für den Fall des Zusammentreffens der Vorauszession an mehrere Lieferanten steht kdrOil ein Bruchteil der Forderung entsprechend dem Verhältnis des Rechungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände zu.
Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig, jedenfalls gegenüber kdrOil unwirksam. Stundet der Käufer seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen kdrOil sich das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten hat; jedoch ist der Käufer nicht verpflichtet, sich auch das Eigentum hinsichtlich der gegenüber seinem Abnehmer erst künftig entstehenden Forderung vorzubehalten.
5. Einziehungsermächtigung
Der Käufer bleibt widerruflich zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber kdrOil nachkommt. Die Befugnis von kdrOil, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. kdrOil wird die Forderungen jedoch nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät oder Zahlungseinstellung vorliegt. Mit einer Zahlungseinstellung, der Beantragung oder Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens oder eines außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, eines Scheck- oder Wechselprotests oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht zum Weiterverkauf und zur Verarbeitung der Vorbehaltswaren und zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto zu sammeln.
6. Freigabeklausel
kdrOil verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers nach Wahl von kdrOil freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 50 v.H. übersteigt
7. Kein Rücktritt vom Vertrag; Verwertungsfall
Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber, es liegt darin, auch wenn nachträgliche Teilzahlungen gestattet werden sollten, ausdrücklich kein Rücktritt vom Vertrag durch kdrOil. Ein Rücktritt wird durch kdrOil ausdrücklich erklärt. Tritt kdrOil bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (der „Verwertungsfall“), ist kdrOil berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 10 – Schlussbestimmungen
Erfüllungsort. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz von kdrOil.
Anwendbares Recht. Der Vertrag untersteht deutschem materiellem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand. Sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit unter diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen fallenden Verträgen sind ausschließlich durch die zuständigen Gerichte am Sitz von kdrOil zu beurteilen. kdrOil ist zudem berechtigt, den Käufer auch an dem für dessen Sitz zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.
Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der weitere Vertragsinhalt verbindlich. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die im wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Schriftform. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformbestimmung